WASSERRETTUNG
IM SCHMITT SERVICECENTER
Wasserrettung im Fokus - Ihre Ausrüstung, unsere Verantwortung
Rettungswesten und Überlebensanzüge müssen im Ernstfall zuverlässig schützen – dafür braucht es regelmäßige Wartung nach Herstellervorgaben und gesetzlichen Vorschriften.
Unser Serviceteam übernimmt Inspektion, Dichtigkeitsprüfung und Funktionskontrolle Ihrer PSA für die Wasserrettung – fachgerecht, dokumentiert und auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort. So bleibt Ihre Ausrüstung einsatzbereit und Ihre Einsatzkräfte bestmöglich geschützt.
UNSERE PROFIS KÜMMERN SICH UM IHRE AUSSTATTUNG

Wartung von Rettungswesten
Rettungswesten sind als persönliche Schutzausrüstung nach EU-Verordnung 2016/425 (ehemals 89/686/EWG) eingestuft und unterliegen zudem dem Gerätesicherheitsgesetz sowie der Produkthaftung der Hersteller. Für aufblasbare Westen ist alle 24 Monate eine Wartung Pflicht, während jährliche Sichtprüfungen nötig sind – bei intensiver Nutzung kann das Intervall auch verkürzt werden.
Die Wartung darf ausschließlich von autorisierten Fachstellen oder direkt durch den Hersteller erfolgen. Dazu gehören:
- ein 16-stündiger Dichtigkeitstest des aufgeblasenen Auftriebskörpers
- eine Wasserprüfung der Auslöseautomatik
- eine Prüfung der Handauslösung · die Prüfung des Mundventils
- das Einsetzen einer neuen Automatiktablette
- das Einsetzen neuer Dichtungen · die Kontrolle der Kohlendioxidpatrone
- die Prüfung der Verbindungsnähte und der Beschläge
- Serviceplakette und Prüfbericht
Unsere Servicetechniker sind von den Herstellern Kadematic und Secumar zertifiziert und werden regelmäßig geschult. Nach zehn Jahren ist eine jährliche Wartung nur noch durch den Hersteller möglich.

Wartung von Überlebensanzügen – norm- und einsatzgerecht gewartet
Überlebensanzüge sind unverzichtbar bei Eisunfällen oder Rettungseinsätzen in kaltem Wasser – sie schützen vor Unterkühlung und halten Einsatzkräfte trocken. Daher schreibt die DGUV Regel 112 201, die BGV A1 und SOLAS-Vorschriften eine jährliche Sicht- und Funktionsprüfung vor.
Unsere Serviceleistungen umfassen:
- Dichtheits- und Funktionsprüfung: Klemm- und Reißverschluss, Atemventile und Manschetten werden auf zuverlässige Abdichtung und Bedienbarkeit geprüft.
- Material- und Nahtkontrolle: Sichtprüfung auf Stoffbeschädigungen, reflektierende Elemente und Einschlüsse, gemäß Hersteller- und Normvorgaben geprüft.
- Reinigung & Pflege: Aufbereitung mit geeigneten Reinigungsmitteln, Trocknung und ggf. Imprägnierung – unter Wahrung der Materialintegrität.
- Vollständigkeits-Check: Überprüfung von Notsignallichtern, Reflektoren, Verbindungsschläuchen und Tragegurten – vollständig dokumentiert.
Mit unserem autorisierten Service stellen wir sicher, dass Ihre Überlebensanzüge stets einsatzfähig, normgemäß geprüft und verlässlich sind.
Warum ist die Wartung wichtig?
- Lebenswichtige Funktion im Ernstfall: Nur gewartete Westen und Anzüge bieten im Notfall zuverlässigen Auftrieb, Isolation und Schutz.
- Pflicht laut Gesetz und Normen: Regelmäßige Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben (z. B. EU 2016/425, DGUV 112-201, SOLAS).
- Sicherheit der Einsatzkräfte: Mängel an Auslösungssystemen oder undichte Stellen können Leben gefährden.
- Haftung und Versicherungsschutz: Ohne gültige Wartung erlischt im Ernstfall der Versicherungsschutz oder die Produkthaftung.
Was ist zu beachten?
- Wartungsintervalle einhalten: Aufblasbare Rettungswesten und Überlebensanzüge mindestens alle 12 Monate prüfen lassen.
- Nutzungshäufigkeit beachten: Bei starker Beanspruchung sind kürzere Intervalle sinnvoll.
- Nur autorisierte Stellen beauftragen: Prüfungen durch Laien oder nicht zertifizierte Dienstleister gefährden Zulassung und Schutzwirkung.
- Dokumentation sicherstellen: Prüfprotokolle und Wartungsnachweise sind aufzubewahren – wir liefern diese digital und analog mit.

SIE BRAUCHEN SCHNELLE HILFE ODER HABEN RÜCKFRAGEN?

Thorsten Machwirth
Teamleiter - Service
0 26 31 - 98 73 29
tma@schmitt-feuerwehrtechnik.de

Martin Kunz
stellv. Teamleiter - Service
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maku@schmitt-feuerwehrtechnik.de

Rene Isinger
Mitarbeiter - Service
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Prüfung der PSA gegen Ertrinken nach DGUV-Grundsatz 112-201, BGV A1 und SOLAS.
· 2-jährliche Wartung
· 2-jährliche Wartung
· Jährliche Sicht-, Vollständigkeits- und Funktionsprüfung
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SERVICEVEREINBARUNG
Die regelmäßige Wartung von Geräten und Equipment ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein zentraler Faktor für deren langfristige Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit.
Ob einzelne prüfpflichtige Geräte oder spezielle Anlagenkomponenten – wir entwickeln ein Servicekonzept, das exakt zu Ihrem Bedarf passt. Mit einer Servicevereinbarung nehmen wir Ihnen nicht nur organisatorischen Aufwand ab, sondern sorgen auch dafür, dass alle relevanten Wartungs- und Prüftermine zuverlässig eingehalten werden.
Sie profitieren dabei von zahlreichen Vorteilen: planbare Wartungskosten, reduzierte Ausfallzeiten, eine lückenlose Dokumentation und attraktive Konditionen für Anfahrt und Service. Gleichzeitig helfen wir Ihnen, gesetzliche Vorschriften und Herstellervorgaben sicher einzuhalten – ohne dass Sie sich im Detail darum kümmern müssen.
Kurz gesagt: Wir kümmern uns um Ihre Technik, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.