Kontrolle und Wartung von Gasmessgeräten

Feuerwehrleute müssen sich auf Ihre Ausrüstung verlassen können! Deshalb ist auch die sichere Funktion von tragbaren Gasmessgeräten von höchster Wichtigkeit. Damit dies gewährleistet ist, sind eine Reihe von Richtlinien und gesetzlicher Verordnungen bei Einsatz und Betrieb der Geräte einzuhalten. Deshalb sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Kontrollen und Wartungen Ihrer Gasmessgeräte. In unseren Servicewerkstätten führen unsere zertifizierten Experten die regelmäßige Kontrolle und Wartung für Sie durch. So ist die Einhaltung aller Vorschriften für den Instandhaltungsprozess gewährleistet. Termingerecht und kompetent kümmern wir uns darum, dass Ihre Geräte stets zuverlässig arbeiten und deren Verfügbarkeit gesichert ist.

Dräger X-AM 8000 Gasmessung

Vorschrift zur Wartung von mobiler Gasmesstechnik

Die Sichtkontrolle und der Anzeigentest sind vor jeder Arbeitsschicht unerlässlich und kann nur durch unterwiesene Personen erfolgen. Dazu müssen mechanische Beschädigungen, verstopfte Gaseintrittsöffnungen und weitere mit bloßem Auge ersichtliche mögliche Mängel kontrolliert. Auch der Display- sowie der Ladezustand des Akkus gehören zu dieser Kontrolle dazu. Zuletzt wird ein Funktionstest mit Prüfgas durchgeführt.

Mindestens dreimal im Jahr müssen Funktionskontrollen von Gasmessgeräten durchgeführt werden. Dies beinhaltet zum einen alle Leistungen der Sichtkontrolle und Anzeigentest, ergänzt um die Kalibrierung und bedarfsweise Justierung der Geräte, die Bewertung der Ansprechzeit sowie, bei Bedarf, die Kontrolle der Pumpe. Diese Funktionskontrollen dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden, wozu eine mehrtägige Schulung als Grundvoraussetzung gilt.

Zusätzlich muss jährlich eine Systemkontrolle abgenommen werden. Dazu gehören neben der Sichtkontrolle, dem Anzeigentest und der Funktionskontrolle, die Kontrolle der Parametrierung, des Datenloggers sowie die Beurteilung des Akkuzustands und der Zubehörteile.

Zuletzt ist mindestens alle drei Jahre eine Aufzeichnung durchzuführen. Dazu wird die Vollständigkeit der Aufzeichnungen, die Umsetzung der sich aus der Kontrolle ergebenden Maßnahmen sowie die Vollständigkeit und Aktualität der Betriebsanweisung kontrolliert. Systemkontrolle sowie Aufzeichnung müssen durch befähigte Personen durchgeführt werden. Wir sind stolz, gleich zwei der wenigen in Deutschland befähigten Personen in unserem Team zu haben. Wenden Sie sich zur Prüfung und Kontrolle Ihrer Gasmessgeräte direkt an uns.

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Begriffsdefinition Wartung von mobiler Gasmesstechnik: Sichtkontrolle und Anzeigetest, Funktionskontrolle, Systemkontrolle und Aufzeichnung
Begriffsdefinition “Wartung von mobiler Gasmesstechnik”

Ausnahmen bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Bei Geräten für Notfalleinsätze im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z. B. Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, Zoll, Hilfsorganisationen, Technisches Hilfswerk, Einheiten des Katastrophenschutzes) kann von den Vorgaben zu Sichtkontrolle und Anzeigetest wie folgt abgewichen werden:

  • Es ist vor der direkten Verwendung von Gasmessgeräten nur eine Sichtkontrolle und kein Anzeigetest durchzuführen.
  • Dafür muss nach der Verwendung (hierzu zählen Einsätze und Übungen) eine Funktionskontrolle durchgeführt werden.
  • Alle vier Wochen sind Sichtkontrolle und Anzeigetest durchzuführen.

Schließen Sie direkt eine Servicevereinbarung mit uns ab, um Prüfintervalle und somit die Einsatzbereitschaft immer gewährleisten zu können.

 

Prüfstation von Dräger für Gasmesstechnik in der Servicewerkstatt bei SCHMITT in Neuwied

 

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