SPRUNGPOLSTER

BEI SCHMITT FEUERWEHRTECHNIK

Sprungpolster - Wartung nach DGVU -
fachgerecht, herstellerautorisiert und zuverlässig

Als anerkannter Fachbetrieb führen wir alle Arbeiten nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 („Feuerwehr“) sowie gemäß dem DGUV-Grundsatz 305-002 für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr durch.

Da Sprungpolster sicherheitsrelevante Rettungsgeräte sind, schreibt die DGUV eine regelmäßige Prüfung durch sachkundige Personen zwingend vor. Diese Überprüfungen dürfen ausschließlich von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden, das vom jeweiligen Hersteller autorisiert ist – auf Basis eines erfolgreich absolvierten Wartungs- und Instandsetzungslehrgangs.

Wir sind durch die Hersteller Vetter und Deutsche Schlauchboot (Lorsbach) offiziell autorisiert, Ihre Sprungpolster professionell zu warten und instand zu halten. So stellen wir sicher, dass Ihre Rettungsgeräte stets funktionstüchtig und einsatzbereit bleiben – rechtskonform, sicher und dokumentiert.

Prüfarten der Sprungpolsterwartung

Bei der Wartung von Feuerwehr-Sprungpolstern wird grundsätzlich zwischen drei Prüfarten unterschieden, die gemäß DGUV und Herstellervorgaben vorgeschrieben sind:

Jahresprüfung
Jährliche Sicherheitskontrolle mit Sicht- und Funktionsprüfung durch sachkundiges Fachpersonal.

Sicherheitshauptprüfung (5., 8. und 13. Jahr)
Umfassende technische Prüfung durch vom Hersteller autorisierte Fachbetriebe – inklusive Belastungs- und Dichtheitsprüfung. Sicherheitsgeneralprüfung (10. Jahr)
Durchführung ausschließlich durch den Hersteller – mit vollständiger Demontage, interner Prüfung und Wiederfreigabe.

Nach dem 15. Einsatzjahr ist das Sprungpolster verbindlich auszusondern, da keine weitere Sicherheitsfreigabe erfolgen darf.

Leistungsumfang unserer Sprungpolster-Wartung

  • Sichtprüfung aller Komponenten auf Schäden, Verschleiß oder Materialermüdung
  • Funktionsprüfung der Befüllung, Ventile und Aufbauzeit
  • Belastungsprüfung im 5. und 10. Jahr zur Überprüfung der Tragfähigkeit
  • Dichtheitsprüfung unter Betriebsdruck nach Herstellervorgabe
  • Durchführung aller nötigen Wartungsarbeiten
  • Austausch verschlissener oder defekter Ersatzteile
  • Ausstellung eines vollständigen Prüfnachweises mit Seriennummer, Prüfdatum und Prüfumfang

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Thorsten Machwirth
Teamleiter - Service

0 26 31 - 98 73 29

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KOMPLETTSERVICE FÜR IHRE SPRUNGPOLSTER

Prüfung nach DGUV-Grundsatz 305-002, DGUV 49, DIN 14151 T1, T3 und Herstellervorgaben
SPRUNGPOLSTER
- Jährliche Sicherheitshauptprüfung
- 5-jährliche Sicherheitshauptprüfung
- 8-jährliche bzw. 13-jährliche Sicherheitshauptprüfung
- 10-jährliche Sicherheitsgeneralprüfung
- 13-jährliche Sicherheitshauptprüfung

WERTVOLLE SERVICE LINKS

Hier finden Sie hilfreiche Links und Downloads aus dem Bereich Service

SERVICEVEREINBARUNG

Die regelmäßige Wartung von Geräten und Equipment ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein zentraler Faktor für deren langfristige Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit.

Ob einzelne prüfpflichtige Geräte oder spezielle Anlagenkomponenten – wir entwickeln ein Servicekonzept, das exakt zu Ihrem Bedarf passt. Mit einer Servicevereinbarung nehmen wir Ihnen nicht nur organisatorischen Aufwand ab, sondern sorgen auch dafür, dass alle relevanten Wartungs- und Prüftermine zuverlässig eingehalten werden.

Sie profitieren dabei von zahlreichen Vorteilen: planbare Wartungskosten, reduzierte Ausfallzeiten, eine lückenlose Dokumentation und attraktive Konditionen für Anfahrt und Service. Gleichzeitig helfen wir Ihnen, gesetzliche Vorschriften und Herstellervorgaben sicher einzuhalten – ohne dass Sie sich im Detail darum kümmern müssen.

Kurz gesagt: Wir kümmern uns um Ihre Technik, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Häufige Fragen zur Servicevereinbarung

Welche Vorteile bietet eine Servicevereinbarung?
Mit einer Servicevereinbarung sichern Sie sich maximale Betriebssicherheit und vermeiden unnötige Ausfallzeiten. Wir übernehmen für Sie die komplette Terminüberwachung aller vorgeschriebenen Prüf- und Wartungsintervalle. Sie profitieren von günstigen Anfahrtspauschalen, planbaren Wartungskosten und einer lückenlosen Dokumentation – essenziell für Herstellergarantien und die Anerkennung von Schadensfällen. Unsere erfahrenen, regelmäßig geschulten Servicetechniker garantieren dabei höchste Qualität und Zuverlässigkeit.
Wie lange läuft die Servicevereinbarung?
Die Laufzeit ist flexibel und wird individuell mit Ihnen abgestimmt. Je nach Bedarf – vom einzelnen Gerät bis zur Komplettlösung für Fahrzeuge und ganze Gerätehäuser – erstellen wir ein maßgeschneidertes Servicepaket. Dabei behalten wir Ihre Prüftermine stets im Blick und informieren Sie rechtzeitig.
Ist eine Servicevereinbarungen für Gasmesstechnik möglich?
Ja, selbstverständlich. Gerade im Bereich der Gasmessgeräte ist eine regelmäßige, fachgerechte Prüfung entscheidend für die Sicherheit. Unsere zertifizierten Fachkräfte übernehmen Wartung, Funktions- und Systemkontrollen gemäß DGUV-Richtlinien – inklusive Erinnerungsservice und vollständiger Dokumentation. So stellen Sie sicher, dass Ihre Geräte stets einsatzbereit und rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Kann ich auch bei weiterer Entfernung Ihre Dienste in Anspruch nehmen?
Ja – dank individueller Lösungen können wir Ihnen deutschlandweit unseren Service anbieten. Viele unserer Leistungen führen wir direkt bei Ihnen vor Ort durch. So sparen Sie Zeit und Logistikaufwand, während wir Ihnen einen ebenso umfassenden wie flexiblen Rundum-Service bieten.
Ich bin mir noch unsicher, ob ich eine Servicevereinbarung brauche.
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich. Oft zeigt sich: Eine regelmäßige Wartung erhöht die Lebensdauer Ihrer Geräte, verringert das Ausfallrisiko und spart langfristig Kosten. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob und in welchem Umfang eine Servicevereinbarung für Ihre Ausrüstung sinnvoll ist.