SPRUNGPOLSTER
BEI SCHMITT FEUERWEHRTECHNIK
Sprungpolster - Wartung nach DGVU -
fachgerecht, herstellerautorisiert und zuverlässig
Als anerkannter Fachbetrieb führen wir alle Arbeiten nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 („Feuerwehr“) sowie gemäß dem DGUV-Grundsatz 305-002 für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr durch.
Da Sprungpolster sicherheitsrelevante Rettungsgeräte sind, schreibt die DGUV eine regelmäßige Prüfung durch sachkundige Personen zwingend vor. Diese Überprüfungen dürfen ausschließlich von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden, das vom jeweiligen Hersteller autorisiert ist – auf Basis eines erfolgreich absolvierten Wartungs- und Instandsetzungslehrgangs.
Wir sind durch die Hersteller Vetter und Deutsche Schlauchboot (Lorsbach) offiziell autorisiert, Ihre Sprungpolster professionell zu warten und instand zu halten. So stellen wir sicher, dass Ihre Rettungsgeräte stets funktionstüchtig und einsatzbereit bleiben – rechtskonform, sicher und dokumentiert.
WIR KÜMMERN UNS UM IHRE SPRUNGPOLSTER


Prüfarten der Sprungpolsterwartung
Bei der Wartung von Feuerwehr-Sprungpolstern wird grundsätzlich zwischen drei Prüfarten unterschieden, die gemäß DGUV und Herstellervorgaben vorgeschrieben sind:
Jahresprüfung
Jährliche Sicherheitskontrolle mit Sicht- und Funktionsprüfung durch sachkundiges Fachpersonal.
Sicherheitshauptprüfung (5., 8. und 13. Jahr)
Umfassende technische Prüfung durch vom Hersteller autorisierte Fachbetriebe – inklusive Belastungs- und Dichtheitsprüfung. Sicherheitsgeneralprüfung (10. Jahr)
Durchführung ausschließlich durch den Hersteller – mit vollständiger Demontage, interner Prüfung und Wiederfreigabe.
Nach dem 15. Einsatzjahr ist das Sprungpolster verbindlich auszusondern, da keine weitere Sicherheitsfreigabe erfolgen darf.
Leistungsumfang unserer Sprungpolster-Wartung
- Sichtprüfung aller Komponenten auf Schäden, Verschleiß oder Materialermüdung
- Funktionsprüfung der Befüllung, Ventile und Aufbauzeit
- Belastungsprüfung im 5. und 10. Jahr zur Überprüfung der Tragfähigkeit
- Dichtheitsprüfung unter Betriebsdruck nach Herstellervorgabe
- Durchführung aller nötigen Wartungsarbeiten
- Austausch verschlissener oder defekter Ersatzteile
- Ausstellung eines vollständigen Prüfnachweises mit Seriennummer, Prüfdatum und Prüfumfang
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Thorsten Machwirth
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KOMPLETTSERVICE FÜR IHRE SPRUNGPOLSTER
Prüfung nach DGUV-Grundsatz 305-002, DGUV 49, DIN 14151 T1, T3 und Herstellervorgaben
- 5-jährliche Sicherheitshauptprüfung
- 8-jährliche bzw. 13-jährliche Sicherheitshauptprüfung
- 10-jährliche Sicherheitsgeneralprüfung
- 13-jährliche Sicherheitshauptprüfung
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SERVICEVEREINBARUNG
Die regelmäßige Wartung von Geräten und Equipment ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein zentraler Faktor für deren langfristige Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit.
Ob einzelne prüfpflichtige Geräte oder spezielle Anlagenkomponenten – wir entwickeln ein Servicekonzept, das exakt zu Ihrem Bedarf passt. Mit einer Servicevereinbarung nehmen wir Ihnen nicht nur organisatorischen Aufwand ab, sondern sorgen auch dafür, dass alle relevanten Wartungs- und Prüftermine zuverlässig eingehalten werden.
Sie profitieren dabei von zahlreichen Vorteilen: planbare Wartungskosten, reduzierte Ausfallzeiten, eine lückenlose Dokumentation und attraktive Konditionen für Anfahrt und Service. Gleichzeitig helfen wir Ihnen, gesetzliche Vorschriften und Herstellervorgaben sicher einzuhalten – ohne dass Sie sich im Detail darum kümmern müssen.
Kurz gesagt: Wir kümmern uns um Ihre Technik, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.