ABSTURZSICHERUNGEN
BEI SCHMITT FEUERWEHRTECHNIK
Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist ein sicherheitsrelevanter Bestandteil jeder Einsatz- und Höhenarbeit. Damit sie im Ernstfall zuverlässig schützt, schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor, dass jede PSAgA:
• nach jeder intensiven Beanspruchung
• bei Zweifeln am ordnungsgemäßen Zustand
• und mindestens einmal jährlich
durch eine sachkundige Person geprüft werden muss. Die Grundlage hierfür bilden der DGUV-Grundsatz 305-002 sowie die Regelwerke GUV-R 198 und 199 (ehemals BGR). Der Sachkundige beurteilt, ob sich die Ausrüstung in einem sicheren, gebrauchsfähigen Zustand befindet oder ob sie aufgrund von Verschleiß, Beschädigung oder Alter auszusondern ist.
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WAS WIRD BEI DER PSAgA-PRÜFUNG KONTROLLIERT?
Die Prüfung erfolgt streng nach den Herstellervorgaben und umfasst unter anderem folgende Punkte:
- Sichtprüfung auf Risse, Abrieb, Verformungen oder andere Schäden an Gurtbändern, Karabinern und Verbindungsmitteln
- Funktionsprüfung aller mechanischen Elemente wie Verschlüsse, Dämpfer oder Seilkürzer
- Materialprüfung entsprechend DGUV-Grundsatz 305-002
- Kontrolle der Produktkennzeichnung (z. B. Seriennummer, CE-Zeichen, Herstellungsdatum) auf Lesbarkeit und Vollständigkeit
- Dokumentation der Prüfung mit Prüfdatum, Prüfer, Ergebnis und eventuellen Empfehlungen
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Prüfung nach DGUV-Grundsatz 305-002, BGR/GUV-R 198, BGR/GUV-R 199, DIN EN 14800 T 16 und Herstellervorgaben
· Gerätesatz Auf- und Abseilgeräte
· Auf- und Abseilgerät
· Verbindungsmittel ohne Bandfalldämpfer
· Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer
· Haltegurt EN 358
· Auffanggurt EN 361
· Auffanggurt EN 358/ EN 361
· Auffanggurt EN 358/ EN 361/ EN 813 mit Weste
· Seil
· Bandschlinge
· Rettungsdreieck
· Verbindungsmittel (Karabiner)
· Dreibock
· Lastwinde für Dreibock
· Zubehör (Rollen, Klemmen)
· Höhensicherungsgerät EN 360
· Schleifkorbtrage
· Abseilspinne für Schleifkorbtrage
· Auffangsystem (bis 3 Teile)
· Auffangsystem (bis 4 Teile)
· mitlaufendes Auffanggerät
· Helm nach DIN EN397
· Rettungsgurtsystem für Einsatzjacke
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SERVICEVEREINBARUNG
Die regelmäßige Wartung von Geräten und Equipment ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein zentraler Faktor für deren langfristige Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit.
Ob einzelne prüfpflichtige Geräte oder spezielle Anlagenkomponenten – wir entwickeln ein Servicekonzept, das exakt zu Ihrem Bedarf passt. Mit einer Servicevereinbarung nehmen wir Ihnen nicht nur organisatorischen Aufwand ab, sondern sorgen auch dafür, dass alle relevanten Wartungs- und Prüftermine zuverlässig eingehalten werden.
Sie profitieren dabei von zahlreichen Vorteilen: planbare Wartungskosten, reduzierte Ausfallzeiten, eine lückenlose Dokumentation und attraktive Konditionen für Anfahrt und Service. Gleichzeitig helfen wir Ihnen, gesetzliche Vorschriften und Herstellervorgaben sicher einzuhalten – ohne dass Sie sich im Detail darum kümmern müssen.
Kurz gesagt: Wir kümmern uns um Ihre Technik, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.