ABSTURZSICHERUNGEN

BEI SCHMITT FEUERWEHRTECHNIK

Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist ein sicherheitsrelevanter Bestandteil jeder Einsatz- und Höhenarbeit. Damit sie im Ernstfall zuverlässig schützt, schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor, dass jede PSAgA:

• nach jeder intensiven Beanspruchung
• bei Zweifeln am ordnungsgemäßen Zustand
• und mindestens einmal jährlich

durch eine sachkundige Person geprüft werden muss. Die Grundlage hierfür bilden der DGUV-Grundsatz 305-002 sowie die Regelwerke GUV-R 198 und 199 (ehemals BGR). Der Sachkundige beurteilt, ob sich die Ausrüstung in einem sicheren, gebrauchsfähigen Zustand befindet oder ob sie aufgrund von Verschleiß, Beschädigung oder Alter auszusondern ist.

WAS WIRD BEI DER PSAgA-PRÜFUNG KONTROLLIERT?

Die Prüfung erfolgt streng nach den Herstellervorgaben und umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Sichtprüfung auf Risse, Abrieb, Verformungen oder andere Schäden an Gurtbändern, Karabinern und Verbindungsmitteln
  • Funktionsprüfung aller mechanischen Elemente wie Verschlüsse, Dämpfer oder Seilkürzer
  • Materialprüfung entsprechend DGUV-Grundsatz 305-002
  • Kontrolle der Produktkennzeichnung (z. B. Seriennummer, CE-Zeichen, Herstellungsdatum) auf Lesbarkeit und Vollständigkeit
  • Dokumentation der Prüfung mit Prüfdatum, Prüfer, Ergebnis und eventuellen Empfehlungen

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Prüfung nach DGUV-Grundsatz 305-002, BGR/GUV-R 198, BGR/GUV-R 199, DIN EN 14800 T 16 und Herstellervorgaben
JÄHRLICHE PRÜFUNG
· Gerätesatz Absturzsicherung
· Gerätesatz Auf- und Abseilgeräte
· Auf- und Abseilgerät
· Verbindungsmittel ohne Bandfalldämpfer
· Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer
· Haltegurt EN 358
· Auffanggurt EN 361
· Auffanggurt EN 358/ EN 361
· Auffanggurt EN 358/ EN 361/ EN 813 mit Weste
· Seil
· Bandschlinge
· Rettungsdreieck
· Verbindungsmittel (Karabiner)
· Dreibock
· Lastwinde für Dreibock
· Zubehör (Rollen, Klemmen)
· Höhensicherungsgerät EN 360
· Schleifkorbtrage
· Abseilspinne für Schleifkorbtrage
· Auffangsystem (bis 3 Teile)
· Auffangsystem (bis 4 Teile)
· mitlaufendes Auffanggerät
· Helm nach DIN EN397
· Rettungsgurtsystem für Einsatzjacke
10-JÄHRLICHE PRÜFUNG
10-jährliche bzw. 10+5-jährliche Prüfung Auf- und Abseilgerät durch Hersteller

WERTVOLLE SERVICE LINKS

Hier finden Sie hilfreiche Links und Downloads aus dem Bereich Service

SERVICEVEREINBARUNG

Die regelmäßige Wartung von Geräten und Equipment ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein zentraler Faktor für deren langfristige Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit.

Ob einzelne prüfpflichtige Geräte oder spezielle Anlagenkomponenten – wir entwickeln ein Servicekonzept, das exakt zu Ihrem Bedarf passt. Mit einer Servicevereinbarung nehmen wir Ihnen nicht nur organisatorischen Aufwand ab, sondern sorgen auch dafür, dass alle relevanten Wartungs- und Prüftermine zuverlässig eingehalten werden.

Sie profitieren dabei von zahlreichen Vorteilen: planbare Wartungskosten, reduzierte Ausfallzeiten, eine lückenlose Dokumentation und attraktive Konditionen für Anfahrt und Service. Gleichzeitig helfen wir Ihnen, gesetzliche Vorschriften und Herstellervorgaben sicher einzuhalten – ohne dass Sie sich im Detail darum kümmern müssen.

Kurz gesagt: Wir kümmern uns um Ihre Technik, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Häufige Fragen zur Servicevereinbarung

Welche Vorteile bietet eine Servicevereinbarung?
Mit einer Servicevereinbarung sichern Sie sich maximale Betriebssicherheit und vermeiden unnötige Ausfallzeiten. Wir übernehmen für Sie die komplette Terminüberwachung aller vorgeschriebenen Prüf- und Wartungsintervalle. Sie profitieren von günstigen Anfahrtspauschalen, planbaren Wartungskosten und einer lückenlosen Dokumentation – essenziell für Herstellergarantien und die Anerkennung von Schadensfällen. Unsere erfahrenen, regelmäßig geschulten Servicetechniker garantieren dabei höchste Qualität und Zuverlässigkeit.
Wie lange läuft die Servicevereinbarung?
Die Laufzeit ist flexibel und wird individuell mit Ihnen abgestimmt. Je nach Bedarf – vom einzelnen Gerät bis zur Komplettlösung für Fahrzeuge und ganze Gerätehäuser – erstellen wir ein maßgeschneidertes Servicepaket. Dabei behalten wir Ihre Prüftermine stets im Blick und informieren Sie rechtzeitig.
Ist eine Servicevereinbarungen für Gasmesstechnik möglich?
Ja, selbstverständlich. Gerade im Bereich der Gasmessgeräte ist eine regelmäßige, fachgerechte Prüfung entscheidend für die Sicherheit. Unsere zertifizierten Fachkräfte übernehmen Wartung, Funktions- und Systemkontrollen gemäß DGUV-Richtlinien – inklusive Erinnerungsservice und vollständiger Dokumentation. So stellen Sie sicher, dass Ihre Geräte stets einsatzbereit und rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Kann ich auch bei weiterer Entfernung Ihre Dienste in Anspruch nehmen?
Ja – dank individueller Lösungen können wir Ihnen deutschlandweit unseren Service anbieten. Viele unserer Leistungen führen wir direkt bei Ihnen vor Ort durch. So sparen Sie Zeit und Logistikaufwand, während wir Ihnen einen ebenso umfassenden wie flexiblen Rundum-Service bieten.
Ich bin mir noch unsicher, ob ich eine Servicevereinbarung brauche.
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich. Oft zeigt sich: Eine regelmäßige Wartung erhöht die Lebensdauer Ihrer Geräte, verringert das Ausfallrisiko und spart langfristig Kosten. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob und in welchem Umfang eine Servicevereinbarung für Ihre Ausrüstung sinnvoll ist.